Bereits in den frühen 60er Jahren zeigte Zypern gleichzeitig mit dem britischen Antrag auf Vollmitgliedschaft ein Interesse für ein Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft. 1971 trat Zypern in Verhandlungen mit der Gemeinschaft, die am 19. Dezember 1972 zur Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen beiden Seiten führten. Das Abkommen sah den Abschlu§ einer Zollunion zwischen Zypern und der Europäschen Gemeinschaft vor, die in zwei P hasen innerhalb von zehn Jahren vollendet werden sollte.
Unglücklicherweise verursachte die türkische Invasion und die Besetzung von 37 % des Territoriums Zyperns einen ernsthaften wirtschaftlichen Rückgang und verzöerte somit die normale Anwendung des Assoziierungsabkommens, was besonders für die zweite Phase zutraf. Nach sukzessiven Erweiterungen der ersten Phase wurde am 19. Oktober 1987 in Luxemburg ein Protokoll für die zweite Phase des Assoziierungsabkommens unterzeichnet, das den Weg für die fortschreitende Realisierung der Zollunion zwischen den beiden Parteien ebnete. Am 3. Juli 1990 unterbreitete Zypern der Gemeinschaft einen offiziellen Antrag auf Vollmitgliedschaft. Am 30. Juni 1993 wurde die Meinung der EG-Kommission zum Antrag Zyperns bekanntgegeben. In der Stellungnahme der EG-Kommission wird besttigt, da§ die Gemeinschaft den Antrag Zyperns a uf Beitritt als zulässig erachtet und bereit ist, so bald die Anzeichen auf Fortschritt fü eine Zypernlöung sicherer sind, mit Zypern den Proze§ einzuleiten, der schlie§lich zum Beitritt führen soll.
Die Gemeinschaft verpflichtet sich darüber hinaus, im Januar 1995 die Lage einer erneuten Einschäzung zu unterziehen,
falls die interkommunalen Gesprächen zu keiner Lüsung führen sollten.
Finanzielle Zusammenarbeit.
Seit 1977 haben Zypern und die Europäsche Gemeinschaft drei Protokolle über finanzielle und technische Z
Zusammenarbeit unterzeichnet, die finanzielle Hilfe von 135 Mill. ECU für Zypern vorsehen.
Die in den Finanzprotokollen vorgesehene Hilfe wurde als Kredite, Sonderdarlehnen und Beihilfe für die Risikokapitbildung gewhrt. Der Gesamtbetrag der beiden ersten Finanzprotokolle ( 30 und 44 Mill. ECU) wurde zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten in Zypern verwendet. So z. B. für das Kanalisationsprojekt von Nikosia (II. Phase), das Bewsserungsprojekt von Vassilikos- Pentaskinos, das Dhekelia-Kraftwerk-Projekt, das S Sü dliche Zuleitungsprojekt (I. Phase), den Stdtebauplan von Nikosia, Umbau in den Ledra/Onassagorou-Stra§ssen in Nikosia sowie der Kyrenia-Avenue im türkisch besetzten Teil Nikosias.
Hier muss betont werden, da§ ein Teil dieser Finanzhilfe für gemeinsame Projekte verwendet wird, die auch den türkischen Zyprioten zugute kommen. Was das Dritte Finanzprotokoll anbetrifft, so wird der darin vorgesehene Gesamtbetrag von 62 Mio. ECU für die Finanzierung von Projekten im Industriesektor verwendet, um die Anpassung an die neuen Konkurrenzbedingungen, die durch die Zollunion entstehen, zu erleichtern. Die Risikokapitaleinknfte werden zur Schaffung von Joint Ventures mit Partnern aus den EG-Lndern genutzt. Neben den drei Finanzprotokollen profitierte Zypern vom Kapitalfonds in Hhöe von insgesamt 600.000 ECU aus einer Mittelmeer-Sonder-Hilfsprpgrammaktion ÒMEDSPAÓ ( Mediterranean Special Programme Action), die für die Finanzierung von drei Umweltprojekten in der Küstenregion unseres Landes genutzt wurden.
Die EG und das Zypern-Problem. Die Europäische Gemeinschaft erklärte wiederholt, dass sie die Regierung der Republik Zypern als die einzig legitime Regierung mit einer Jurisdiktion über die gesamte Insel und deren Bevölkerung betrachtet.
Während ihres Treffens vom 25. - 26. Juni 1990 in Dublin bekrätigten die zwölf Staats- und Regierungsoberhäpter, dass sie die Bemühungen des UN-Generalsekretärs um die Förderung ei ner gerechten und lebensfauml;higen Löung des Zypernproblems, die die Einheit, Unabhäl;gkeit, Souveränität und territoriale Integrittät Zyperns auf der Grundlage der relevanten UN-Resolutionen garantiert, unterstützen. Das Europäische Parlament nahm zahlreiche Resolutionen an, die eine gerechte u nd lebensf&ähige L&¨sng des Zypernproblems befürworten.
Politischer Dialog EG-Zypern Gemäss einer Entscheidung des Europschen Rates in Rhodos wurde 1989 der p olitische Dialog zwischen Zypern und der EG eingeleitet. Es handelt sich um halbjhrliche Treffen zwischen dem z ypriotischen Au§enminister und dem Vorsitzenden des EG-Ministerrates, um Meinungen zum Zypernproblem, den Beziehungen Zypern-EG sowie anderen bilateralen Beziehungen und ber die Position der Gemeinschaft zu anfallenden internationalen Fragen auszutauschen. Gemeinsames Parlamentarisches Komitee Zypern-EG Anfang 1992 wurde die Entscheidung ber die Einrichtung eines gemeinsamen Parlamentarischen Zypern-EG-Komitees getroffen. Diesem Komitee gehren 24 Parlamentsmitglieder an, davon sind 1 2 Mitglieder des Europischen Parlaments und die weiteren 12 Mitglieder des Reprsentantenhauses der Republik Zypern. Den Vorsitz d es Komitees führen der konservative britische Parlamentsangehrige, Sir James Scott-Hopkins und der Vorsitzende des Reprsentantenhauses der Republik Zypern, Alexis Galanos. Das erste Treffen fand am 17. März 1992 in Brüssel statt. D as zweite Treffen wurde vom 13. - 16. Juli 1992 in Nikosia abgehalten und endete mit der Annahme einer Resolution ber die Beziehungen zwischen Zypern und der EG. Zusammenarbeit zwischen Zypern und der EG auf verschiedenen Gebieten Zypern unterzeichnete mit der EG ein Abkommen, das die Teilnahme am BC-Netz (Business Cooperation Network) vorbereitet. Seit Oktober 1989 ist Zypern im audivisuellen EUREKA-Programm vertreten, welches von Frankreich ins Leben gerufen wurde und vom Europäischen Rat während des Treffens auf Rhodos 1988 bernommen wurde. Es sieht die Zusammenarbeit und die Entwicklung neuer Technologien im audivisuellen Bereich zwischen den EG-Ländern und anderen europischen Staaten vor. Anfang dieses Jahres hat Zypern di e Aufnahme in die MEDIA-Gemeinschaft,welche auf die Frderung der Entwicklung der europiäschen audivisuellen Industrie a bzielt, beantragt.
Zypern unterzeichnete am 29. Mai 1990 das Abkommen, das die Gründung der Europäschen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung vorsieht. Die Rolle der Bank besteht darin, die zentral- und osteuropiäschen Lnder in deren W iederaufbau- und Entwicklungspolitik ihrer Wirtschaft zu unterstützen. Am 16. Dezember 1991 unterzeichnete Zypern in Den Haag die Europische Energie-Charta. Gegenwrtäig zieht Zypern auch gemeinsame Projekte mit dritten Mittelmeerstaaten in Betracht. Diese Projekte werden genau wie andere Gemeinschaftsprogramme und Institutionen aus Fonds finanziert, die im Rahmen der neuen mediteranen Politik auch Ldern offenstehen, die nicht der EG angehörige F&oörderung einer gerechten un d lebensfhiähigen L&ösung des Zypernproblems, die die Einheit, Unabhng&auängigkeit, Souveräität und te rritoriale Integrität Zypern Assoziierungsabkommen
Das Assoziierungsabkommen zwischen Zypern und der EG wurde am 19. Dezember 1972 unterzeichnet und trat am 01. Juni 1973 in Kraft. Das Abkommen sah zwei aufeinanderfolgende Stufen vor; die erste sollte am 30. Juni 1977 enden, wärend die zweite im Prinzip f uuml;nf Jahre später beendet sein sollte. Das Ziel des Abkommens besteht darin, die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen Zypern und der Europäschen Gemeinschaft zu festigen und auszubauen.
Die Hauptbestimmungen der ersten Stufe des Assoziierungsabkommens bestand in einer Reduzierung des Zolltarifs für zypriotische Industrieprodukte um 70 %, bei Johannisbrot um 100 %und bei Zitrusfrüchten um 40 %. Zypern verpflichtete sich zur allmälichen Reduzierung des Importzolls um 35 % für alle EG-Produkte, abgesehen von einigen Ausnahmen. Die erste Stufe des Assoziierungsabkommens lief am 30. Juni 1977 aus. Durch die türkische Invasion und der Besetzung von 37 % des Inselterritoriums, wurde die Verwirklichung des Akommens in seiner zweiten Stufe etwas verzöert. Die nachfolgende Erweiterung der Gemeinschaft durch die Aufnahme Griechenlands 1981 sowie Spaniens und Portugals 1986 verzöerten die Verhandlungen zwischen der EG und Zypern zur Wiederbelebung des Abkommens.
Es wurde entschieden, die erste Stufe des Abkommens durch die Unterzeichnung von Zusatzprotokollen bzw. besondere Ma§nahmen bis 1986 zu verlngern. 1986 begann die neue Runde der Verhandlungen zwischen Zypern und der Europauml;schen Gemeinschaft. D iese Verhandlungen endeten am 19. Oktober 1987 mit der Unterzeichnung eines Protokolls in Luxemburg bezüglich der Anwendung der zweiten Stufe des Assoziierungsabkommens, das die Bedingungen und Vorgehensweise hierfür festlegte. Abkommen zur Zollunion.
Das Protokoll für die zweite Stufe des Assoziierungsabkommens trat am 1. Januar 1988 in Kraft und sieht zwei Phasen vor, die erste für eine Dauer von zehn Jahren, die zweite von fünf Jahren, die unter Umstäden auf vier Jahre verkürzt werden kouml;nte. Das Endziel dieses Protokolls liegt in der Verwirklichung der Zoll-union zwischen beiden Parteien innerhalb von 15 Jahren.
Die erste Phase sieht die schrittweise Abschaffung von Tarifen und der Mengeneinschräkung im Handel (mit einigen Ausnahmen) durch beide Parteien sowie die graduale Annahme Gemeinsamer Externer Tarife (CET) durch Zypern für Erzeugnisse, die im Protokoll festgehalten sind. Existierende Zouml;le werden um 9 % järlich aufgehoben, nur für bestimmte Waren wird die Rate anfangs niedriger, späer ansteigend sein.Was die Agrarprodukte betrifft, wurden nur 43 Produkte ins Protokoll aufgenommen mit Ausnahme von Produkten der gemässigten Klimazone. Zypern ist ausserdem verpflichtet, seine Zouml;le auf Industrieprodukte der Gemeinschaft bis auf Erdöprodukte und andere empfindliche Erzeugnisse aufzuheben. Die Gemeinschaft hat die Importzöle auf zypriotische Industrieprodukte bereits aufgehoben,auf welche während der ersten Stufe des Assoziierungsabkommens Zollgebühren auferlegt worden waren.
Die zweite Phase des Protokolls sieht die Beseitigung aller noch bestehenden Handelsschranken für Produkte, die die Zollunion umfa§t, vor. Zypern wird die Agrarpolitik und die Mechanismen der Gemeinschaft für die Produkte Übernehmen, die im Protokoll enthalten sind, sowie Begleitma§nahmen wie Wettbewerbsbestimmungen, Besteuerung von Produkten und Anpassung von Gesetzgebungen.
Vorstellung Zypern's | Tourismus | Allgemeine Anweisungen | Zypern Problem und die Folgen |
Zypern und die EU |
Sport | Bildergallerie | Geschichte der Insel |
Nachrichten |