Allgemeines

Zypern geniesst heute die fortgeschrittendste Beziehung unter den Drittländern, die mit der Europäischen Gemeinschaft assoziiert sind.

Bereits in den frühen 60er Jahren zeigte Zypern gleichzeitig mit dem britischen Antrag auf Vollmitgliedschaft ein Interesse für ein Assoziierungsabkommen mit der EuropŠäischen Gemeinschaft. 1971 trat Zypern in Verhandlungen mit der Gemeinschaft, die am 19. Dezember 1972 zur Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen beiden Seiten führten. Das Abkommen sah den Abschlu§ einer Zollunion zwischen Zypern und der EuropäŠschen Gemeinschaft vor, die in zwei P hasen innerhalb von zehn Jahren vollendet werden sollte.

Unglücklicherweise verursachte die türkische Invasion und die Besetzung von 37 % des Territoriums Zyperns einen ernsthaften wirtschaftlichen Rückgang und verzšöerte somit die normale Anwendung des Assoziierungsabkommens, was besonders für die zweite Phase zutraf. Nach sukzessiven Erweiterungen der ersten Phase wurde am 19. Oktober 1987 in Luxemburg ein Protokoll für die zweite Phase des Assoziierungsabkommens unterzeichnet, das den Weg für die fortschreitende Realisierung der Zollunion zwischen den beiden Parteien ebnete. Am 3. Juli 1990 unterbreitete Zypern der Gemeinschaft einen offiziellen Antrag auf Vollmitgliedschaft. Am 30. Juni 1993 wurde die Meinung der EG-Kommission zum Antrag Zyperns bekanntgegeben. In der Stellungnahme der EG-Kommission wird bestŠtigt, da§ die Gemeinschaft den Antrag Zyperns a uf Beitritt als zulŠässig erachtet und bereit ist, so bald die Anzeichen auf Fortschritt füŸ eine Zypernlšöung sicherer sind, mit Zypern den Proze§ einzuleiten, der schlie§lich zum Beitritt füŸhren soll.

Die Gemeinschaft verpflichtet sich darüŸber hinaus, im Januar 1995 die Lage einer erneuten EinschŠäzung zu unterziehen, falls die interkommunalen Gesprächen zu keiner Lšüsung führen sollten. Finanzielle Zusammenarbeit.
Seit 1977 haben Zypern und die EuropŠäsche Gemeinschaft drei Protokolle Ÿüber finanzielle und technische Z Zusammenarbeit unterzeichnet, die finanzielle Hilfe von 135 Mill. ECU füŸr Zypern vorsehen.

Die in den Finanzprotokollen vorgesehene Hilfe wurde als Kredite, Sonderdarlehnen und Beihilfe für die Risikokapitbildung gewŠhrt. Der Gesamtbetrag der beiden ersten Finanzprotokolle ( 30 und 44 Mill. ECU) wurde zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten in Zypern verwendet. So z. B. für das Kanalisationsprojekt von Nikosia (II. Phase), das BewŠsserungsprojekt von Vassilikos- Pentaskinos, das Dhekelia-Kraftwerk-Projekt, das S Sü dliche Zuleitungsprojekt (I. Phase), den StŠdtebauplan von Nikosia, Umbau in den Ledra/Onassagorou-Stra§ssen in Nikosia sowie der Kyrenia-Avenue im türkisch besetzten Teil Nikosias.

Hier muss betont werden, da§ ein Teil dieser Finanzhilfe für gemeinsame Projekte verwendet wird, die auch den türkischen Zyprioten zugute kommen. Was das Dritte Finanzprotokoll anbetrifft, so wird der darin vorgesehene Gesamtbetrag von 62 Mio. ECU für die Finanzierung von Projekten im Industriesektor verwendet, um die Anpassung an die neuen Konkurrenzbedingungen, die durch die Zollunion entstehen, zu erleichtern. Die RisikokapitaleinkŸnfte werden zur Schaffung von Joint Ventures mit Partnern aus den EG-LŠndern genutzt. Neben den drei Finanzprotokollen profitierte Zypern vom Kapitalfonds in Hšhšöe von insgesamt 600.000 ECU aus einer Mittelmeer-Sonder-Hilfsprpgrammaktion ÒMEDSPAÓ ( Mediterranean Special Programme Action), die für die Finanzierung von drei Umweltprojekten in der Küstenregion unseres Landes genutzt wurden.

Die EG und das Zypern-Problem. Die EuropäŠische Gemeinschaft erklŠärte wiederholt, dass sie die Regierung der Republik Zypern als die einzig legitime Regierung mit einer Jurisdiktion über die gesamte Insel und deren Bevölkerung betrachtet.

Während ihres Treffens vom 25. - 26. Juni 1990 in Dublin bekrätigten die zwölf Staats- und RegierungsoberhŠäpter, dass sie die Bemühungen des UN-GeneralsekretŠärs um die Förderung ei ner gerechten und lebensfauml;higen Lšöung des Zypernproblems, die die Einheit, Unabh&aumll;gkeit, Souveränität und territoriale Integrittät Zyperns auf der Grundlage der relevanten UN-Resolutionen garantiert, unterstützen. Das EuropŠäische Parlament nahm zahlreiche Resolutionen an, die eine gerechte u nd lebensfŠ&ähige Lš&¨šsng des Zypernproblems befürworten.

Politischer Dialog EG-Zypern GemŠäss einer Entscheidung des EuropŠschen Rates in Rhodos wurde 1989 der p olitische Dialog zwischen Zypern und der EG eingeleitet. Es handelt sich um halbjŠhrliche Treffen zwischen dem z ypriotischen Au§enminister und dem Vorsitzenden des EG-Ministerrates, um Meinungen zum Zypernproblem, den Beziehungen Zypern-EG sowie anderen bilateralen Beziehungen und Ÿber die Position der Gemeinschaft zu anfallenden internationalen Fragen auszutauschen. Gemeinsames Parlamentarisches Komitee Zypern-EG Anfang 1992 wurde die Entscheidung Ÿber die Einrichtung eines gemeinsamen Parlamentarischen Zypern-EG-Komitees getroffen. Diesem Komitee gehšren 24 Parlamentsmitglieder an, davon sind 1 2 Mitglieder des EuropŠischen Parlaments und die weiteren 12 Mitglieder des ReprŠsentantenhauses der Republik Zypern. Den Vorsitz d es Komitees füŸhren der konservative britische Parlamentsangehšrige, Sir James Scott-Hopkins und der Vorsitzende des ReprŠsentantenhauses der Republik Zypern, Alexis Galanos. Das erste Treffen fand am 17. MŠärz 1992 in BrüŸssel statt. D as zweite Treffen wurde vom 13. - 16. Juli 1992 in Nikosia abgehalten und endete mit der Annahme einer Resolution Ÿber die Beziehungen zwischen Zypern und der EG. Zusammenarbeit zwischen Zypern und der EG auf verschiedenen Gebieten Zypern unterzeichnete mit der EG ein Abkommen, das die Teilnahme am BC-Netz (Business Cooperation Network) vorbereitet. Seit Oktober 1989 ist Zypern im audivisuellen EUREKA-Programm vertreten, welches von Frankreich ins Leben gerufen wurde und vom EuropŠäischen Rat wŠährend des Treffens auf Rhodos 1988 Ÿbernommen wurde. Es sieht die Zusammenarbeit und die Entwicklung neuer Technologien im audivisuellen Bereich zwischen den EG-LäŠndern und anderen europŠischen Staaten vor. Anfang dieses Jahres hat Zypern di e Aufnahme in die MEDIA-Gemeinschaft,welche auf die Fšrderung der Entwicklung der europŠiäschen audivisuellen Industrie a bzielt, beantragt.

Zypern unterzeichnete am 29. Mai 1990 das Abkommen, das die Gründung der EuropŠäschen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung vorsieht. Die Rolle der Bank besteht darin, die zentral- und osteuropŠiäschen LŠnder in deren W iederaufbau- und Entwicklungspolitik ihrer Wirtschaft zu unterstützen. Am 16. Dezember 1991 unterzeichnete Zypern in Den Haag die EuropŠische Energie-Charta. GegenwŠrtäig zieht Zypern auch gemeinsame Projekte mit dritten Mittelmeerstaaten in Betracht. Diese Projekte werden genau wie andere Gemeinschaftsprogramme und Institutionen aus Fonds finanziert, die im Rahmen der neuen mediteranen Politik auch LŠdern offenstehen, die nicht der EG angehšörige Fšš&oörderung einer gerechten un d lebensfŠhiähigen Lšš&ösung des Zypernproblems, die die Einheit, UnabhŠng&auängigkeit, SouverŠäitŠät und te rritoriale IntegritäŠt Zypern Assoziierungsabkommen

Das Assoziierungsabkommen zwischen Zypern und der EG wurde am 19. Dezember 1972 unterzeichnet und trat am 01. Juni 1973 in Kraft. Das Abkommen sah zwei aufeinanderfolgende Stufen vor; die erste sollte am 30. Juni 1977 enden, wŠärend die zweite im Prinzip f Ÿuuml;nf Jahre spŠäter beendet sein sollte. Das Ziel des Abkommens besteht darin, die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen Zypern und der EuropŠäschen Gemeinschaft zu festigen und auszubauen.

Die Hauptbestimmungen der ersten Stufe des Assoziierungsabkommens bestand in einer Reduzierung des Zolltarifs für zypriotische Industrieprodukte um 70 %, bei Johannisbrot um 100 %und bei Zitrusfrüchten um 40 %. Zypern verpflichtete sich zur allmŠälichen Reduzierung des Importzolls um 35 % für alle EG-Produkte, abgesehen von einigen Ausnahmen. Die erste Stufe des Assoziierungsabkommens lief am 30. Juni 1977 aus. Durch die türkische Invasion und der Besetzung von 37 % des Inselterritoriums, wurde die Verwirklichung des Akommens in seiner zweiten Stufe etwas verzšöert. Die nachfolgende Erweiterung der Gemeinschaft durch die Aufnahme Griechenlands 1981 sowie Spaniens und Portugals 1986 verzöšerten die Verhandlungen zwischen der EG und Zypern zur Wiederbelebung des Abkommens.

Es wurde entschieden, die erste Stufe des Abkommens durch die Unterzeichnung von Zusatzprotokollen bzw. besondere Ma§nahmen bis 1986 zu verlŠngern. 1986 begann die neue Runde der Verhandlungen zwischen Zypern und der EuropŠauml;schen Gemeinschaft. D iese Verhandlungen endeten am 19. Oktober 1987 mit der Unterzeichnung eines Protokolls in Luxemburg bezüglich der Anwendung der zweiten Stufe des Assoziierungsabkommens, das die Bedingungen und Vorgehensweise hierfür festlegte. Abkommen zur Zollunion.

Das Protokoll für die zweite Stufe des Assoziierungsabkommens trat am 1. Januar 1988 in Kraft und sieht zwei Phasen vor, die erste für eine Dauer von zehn Jahren, die zweite von fünf Jahren, die unter UmstŠäden auf vier Jahre verkŸürzt werden kšouml;nte. Das Endziel dieses Protokolls liegt in der Verwirklichung der Zoll-union zwischen beiden Parteien innerhalb von 15 Jahren.

Die erste Phase sieht die schrittweise Abschaffung von Tarifen und der MengeneinschräŠkung im Handel (mit einigen Ausnahmen) durch beide Parteien sowie die graduale Annahme Gemeinsamer Externer Tarife (CET) durch Zypern für Erzeugnisse, die im Protokoll festgehalten sind. Existierende Zšouml;le werden um 9 % jŠärlich aufgehoben, nur für bestimmte Waren wird die Rate anfangs niedriger, spŠäer ansteigend sein.Was die Agrarprodukte betrifft, wurden nur 43 Produkte ins Protokoll aufgenommen mit Ausnahme von Produkten der gemŠässigten Klimazone. Zypern ist ausserdem verpflichtet, seine Zšouml;le auf Industrieprodukte der Gemeinschaft bis auf Erdšöprodukte und andere empfindliche Erzeugnisse aufzuheben. Die Gemeinschaft hat die Importzšöle auf zypriotische Industrieprodukte bereits aufgehoben,auf welche wŠährend der ersten Stufe des Assoziierungsabkommens Zollgebühren auferlegt worden waren.

Die zweite Phase des Protokolls sieht die Beseitigung aller noch bestehenden Handelsschranken für Produkte, die die Zollunion umfa§t, vor. Zypern wird die Agrarpolitik und die Mechanismen der Gemeinschaft für die Produkte Übernehmen, die im Protokoll enthalten sind, sowie Begleitma§nahmen wie Wettbewerbsbestimmungen, Besteuerung von Produkten und Anpassung von Gesetzgebungen.


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